Vernichtung der Datenträger durch mechanische Zerstörung
Wir sind Auftragsverarbeiter im Sinne der DSGVO mit eigenem Datenschutzbeauftragten. Für die nachhaltige und rechtskonforme Datenvernichtung zerstören wir den Datenträger mechanisch. Die mechanische Zerstörung des Datenträger erfolgt entweder durch Shreddern oder durch mechanische Unbrauchbarmachung des Datenträger.
Shreddern bzw. Unbrauchbarmachung des Datenträgers
Hier wird der gesamte Datenträger mechanisch entweder durch Shreddern oder durch eine mechanische Unbrauchbarmachung zerstört. Damit werden auch sämtliche Daten auf dem Datenträger nachhaltig und nicht wiederbringlich zerstört.
Umfangreiche Dokumentation für jede Datenträgervernichtung
Die Datenträgervernichtung wird mit Foto (mit sichbarer Seriennummer des Datenträger) dokumentiert. Die Fotodokumentation stellen wir natürlich zur Verfügung.